Der Flächenwidmungsplan legt die zulässige Nutzung der Grundstückfläche fest und ist eine kommunale Verordnung der jeweiligen Gemeinde. In den Raumordnungsgesetzen der einzelnen Länder werden die Widmungskategorien und deren zulässige Nutzung spezifiziert. Die Gemeinde erstellt, basierend auf dem Flächenwidmungsplan, den Bebauungsplan.