Ein Alleinvermittlungsauftrag wird zwischen Immobilienmaklern und ihren Kunden geschlossen. Der Alleinvermittlungsauftrag beauftragt den Makler mit der Alleinvermittlung eines Immobiliengeschäftes, wie dem Verkauf eines Hauses. Bei erfolgreichem Abschluss hat der Makler Anspruch auf die vereinbarte Provision.