< Zurück

Anbot

Unter einem Angebot versteht man eine verbindliche mündliche oder schriftliche Erklärung zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes.
Wird das Angebot deckungsgleich innerhalb der Frist angenommen, kommt ein Vertrag zustande. Abweichende Erklärungen stellen ein Gegenangebot dar.
Angebote sind zeitlich begrenzt, nach Ablauf der Frist erlischt das Angebot. Die Befristung kann durch die Parteien selbst bestimmt werden. Sollte keine Vereinbarung vorliegen, gilt die sofortige Annahme bei einem Angebot unter Anwesenden und der dreiteilige Postweg (erforderliche Zeit für die Übermittlung, Überlegung und Beantwortung) bei einem Angebot unter Abwesenden

office@aprom.at+4319666056
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram