< Zurück

Anmerkung der Rangordnung

Als Eigentümer eines Grundstücks kann man die Rangfolge der Gläubiger im Falle eines Verkaufes oder einer Verpfändung im Grundbuch eintragen lassen. Die Rangordnung wird mittels gerichtlichen Beschlusses ausgestellt und ist ein Jahr wirksam.

office@aprom.at+4319666056
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram