Baurecht im öffentlich-rechtlichen Sinn ist ein Überbegriff und umfasst alle baurechtlichen Regelungen, wie das Raumordnungsgesetz, die Bauordnung und Nebengesetze. Im privatrechtlichen Sinn nach §1 BauRG geht es um das dingliche, veräußerbare und vererbliche Recht auf oder unter einem Grundstück.