Unter Bürgschaft versteht man die persönliche Haftung für eine fremde Schuld, die im Gegensatz zur Garantie konkret ist.
Die Bürgschaft ein schriftliches Rechtsgeschäft zwischen Bürgen und Gläubiger. Aufgrund der Akzessorietät besteht eine Bürgschaft nur, solange die zugrundeliegende Forderung wirksam ist. Die Bürgschaft kann unterschiedlich ausgestaltet werden, beispielsweise als Bürge und Zahler.