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Dingliches Recht

Als dingliches Recht versteht man ein Recht, dass unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt. Sachenrechte wirken absolut und sind gegenüber jedermann durchsetzbar. Sachenrechte sind beispielsweise Besitz, Eigentum, Pfandrechte und Dienstbarkeiten.

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