Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register. Es wird vom jeweiligen Bezirksgericht geführt und beinhaltet die Liegenschaften des Sprengels. Das Grundbuch unterteilt sich in Hauptbuch, Urkundensammlung und Hilfsverzeichnis. Erfasst werden sämtliche Grundstücke und die daran bestehenden Rechte (Eigentum, Pfandrechte, Servituten oder Reallasten).