Die Grunderwerbsteuer besteuert den Kauf von Liegenschaften. Somit wird sie mit Eigentümerwechsel fällig. Der Steuersatz beträgt 3,5%. Als Bemessungsgrundlage wird die Gegenleistung, im Falle eines Kaufes der Kaufpreis, jedenfalls aber der Grundstückswert herangezogen. Hier ist zu beachten, dass die Umsatzsteuer Teil der Bemessungsgrundlage ist.