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Immobilienertragssteuer

Die Immobilienertragssteuer ist ein Sondersteuersatz, der die Veräußerung von Immobilien aus dem Privatvermögen von natürlichen Personen besteuert. Der Steuersatz beträgt 30%.

Ausgenommen von der Steuerpflicht sind Eigenheime oder Eigentumswohnungen die als Hauptwohnsitz dienten und selbsterstellte Gebäude. Hierbei wird zwischen alten und neuen Fällen unterschieden.

Immobilien die vor 01.04.2002 erworben wurden zählen zu den Altfällen. Bei diesen Objekten werden die pauschalen Anschaffungs- und Herstellungskosten von 86% dem Veräußerungserlös gegenübergestellt. Wenn eine Immobilie nach dem 31.03.2002 erworben wurden, zählt sie zu den Neufällen. Hierbei wird der steuerbare Gewinn aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem steuerpflichtigen Buchwert abzüglich der Kosten der Selbstberechnung ermittelt.

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