Ein Pfandrecht sichert eine Forderung, indem der Pfandbestellungsvertrag dem Pfandgläubiger ein dingliches Recht einräumt. Im Falle eines Grundpfandrechtes (Hypothek) ist der Pfandgläubiger dazu berechtigt seine Forderung durch die Veräußerung der Immobilie zu befriedigen.