Ein Servitut, auch Dienstbarkeit genannt, ist ein dingliches Recht an einer fremden Sache, dass den Eigentümer zur Duldung oder Unterlassung einer Handlung verpflichtet. Eingetragene Servitute an Liegenschaften findet man im Lastenblatt des Grundbuches. Im Gegensatz zu einer Reallast verlangt ein Servitut kein aktives Tun. Servitute können unterschiedlich ausgestaltet sein, beispielsweise als Wegerecht, Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht.