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Vorvertrag

Der Vorvertrag ist eine Vereinbarung über den zukünftigen Vertragsabschluss (Hauptvertrag), dessen wesentliche Punkte im Vorvertrag festgelegt sind. Der Abschluss des Hauptvertrages kann dann nicht erzwungen werden, wenn sich einer der Vertragspartner erfolgreich auf veränderte Umstände bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft.

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