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Wohnungseigentum

Der Miteigentumsanteil (Mindestanteil) ist mit dem Recht verbunden, eine bestimmte Wohnung oder ein anderes unabhängiges Objekt (Büro, Geschäftsräume) ausschließlich zu nutzen und allein zu veräußern.

Mit den Räumlichkeiten kann auch Zubehör (Lagerraum, Garten) verbunden sein. Die Nutzung der allgemeinen Teile des Grundstücks und des Hauses steht allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu. Sondernutzungen einzelner Wohnungseigentümer bedürfen der Zustimmung der übrigen Miteigentümer. Zur Begründung des Wohnungseigentums muss ein Nutzungswert vorliegen (Parifizierung). Wohnungseigentum wird durch den Abschluss von Wohnungseigentums- und Kaufverträgen und durch Einverleibung im Grundbuch erworben.

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